KFZ Versicherungsvergleich
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KFZ Versicherung wechseln
Der Wunsch nach einem Wechsel der KFZ Versicherung entsteht nicht nur, wenn der alte Versicherer seine Beiträge erhöht. Oft wird man auch eher zufällig auf günstigere Mitbewerber aufmerksam oder entdeckt bei einem Versicherungsvergleich, dass sich bei einem Wechsel der KFZ Versicherung einige Euros pro Jahr einsparen lassen. Manchmal führt auch die Regulierung eines Schadens zur Unzufriedenheit mit der alten Versicherungsgesellschaft und der Wunsch nach einem Anbieterwechsel wird konkreter.
Ein solcher Versicherungswechsel kann über die ordentliche Kündigung des alten Vertrages erfolgen, welche spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit dem Versicherer zugegangen sein muss. Da die Mehrzahl der Verträge in Deutschland ihre Hauptfälligkeit zum 01. Januar hat, taucht gerade im Herbst immer wieder der Stichtag 30. November in Werbung und Medien auf, wenn es um das Preisniveau von KFZ Versicherungen und günstigere Alternativen geht. Bis zu diesem Datum ist die alte Versicherung zu kündigen, wenn künftig eine andere Gesellschaft gewählt wird. Ein Wechsel der KFZ Versicherung ist ebenfalls in allen Fällen einer außerordentlichen Kündigungsmöglichkeit durchführbar. Wenn also eine Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung angekündigt wird, die allgemeinen Konditionen des Vertrages geändert werden, ein Schadenfall reguliert worden ist oder ein Wohnsitzwechsel mit Ummeldung des Fahrzeugs erfolgt, besteht neben dem Sonderkündigungsrecht auch die Möglichkeit, den KFZ Versicherer im gleichen Atemzug zu wechseln.






