KFZ Versicherungsvergleich

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KFZ Versicherung kündigen

Wie bei fast allen Verträgen enthält auch die KFZ Versicherung eine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung. Die entsprechende Frist beträgt hier einen Monat zur Hauptfälligkeit des Vertrages und da die meisten Verträge ihre Fälligkeit zum 01. Januar eines jeden Jahres haben, wird der 30. November des Vorjahres zum entscheidenden Stichtag. Bis zu diesem Datum muss ein Kündigungsschreiben beim Versicherer eingegangen sein, damit das Vertragsverhältnis wirksam enden kann.

Daneben gibt es ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne gleichzeitig die vertraglichen Leistungen zu verbessern. Bis zu einem Monat nach Zugang der erhöhten Beitragsrechnung kann jeder Versicherte außerordentlich und mit sofortiger Wirkung kündigen. Diese Kündigung wird allerdings frühestens zum Stichtag der Beitragserhöhung wirksam. Wer eine fristgerechte, ordentliche Kündigung verpasst hat, erhält bei einer derartigen Beitragserhöhung eine zweite Chance zur Kündigung innerhalb der Monatsfrist nach Zugang der neuen Beitragsberechnung.

Ferner kann im Schadenfall außerordentlich gekündigt werden, nachdem dieser vollständig reguliert worden ist. Allerdings darf die Versicherungsgesellschaft hier dennoch die komplette Jahresprämie einfordern, was eine solche Kündigung finanziell eher unattraktiv macht. Auch bei einem Kauf beziehungsweise Wechsel des Fahrzeugs besteht ein besonderes Kündigungsrecht. Jeder Käufer eines gebrauchten Fahrzeugs kann bis zu einem Monat nach dem Eigentumsübergang einen beliebigen, neuen Vertrag bei einer Gesellschaft seiner Wahl abschließen, was zu einer automatischen Kündigung des Altvertrages führt. Selbst ein Umzug kann ein Sonderkündigungsrecht mit sich bringen, wenn das Fahrzeug am alten Wohnort abgemeldet und am neuen Wohnsitz wieder angemeldet wird. Bei der Kündigung eines Vertrages, der kürzer als ein Jahr besteht, ist zu bedenken, dass manche Versicherer solche Fälle nach teuren Kurzzeittarifen abrechnen können.